SVT Regress


Wir unterstützen seit mehr als 10 Jahren Sozialversicherungsträger bei der Geltendmachung von Regressansprüchen gem. §§ 116, 119 SGB X oder Aufwendungsersatzansprüchen gem. § 110 SGB VII. Unsere Mandanten sind dabei Träger sämtlicher Säulen der Sozialversicherung sowie Verwaltungsbehörden.

Im Vordergrund steht die Entlastung unserer Mandantschaft und deren Sachbearbeiter, damit die vorhandenen Ressourcen in den Regressabteilungen effizient genutzt werden können.

Unsere Leistungen


  • Juristische Begleitung

    Herbeiführung und Begleitung von grundlegenden Entscheidungen vor Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof wie z.B. in Verjährungsfragen, der Übergangsfähigkeit von Leistungen nach § 126 SGB III

  • Unterstützung bei Fällen, die in der täglichen Sachbearbeitung Schwierigkeiten in der Regulierung mit sich bringen und deshalb streitig entschieden werden müssen.

  • Honorar

    Soweit es das RVG ermöglicht, treffen wir Vereinbarungen über unsere Vergütung. Das gilt für unsere außergerichtlichen Tätigkeiten wie auch forensisch hinsichtlich der Reisekosten und der Vollstreckungsgebühren.

Mehr Informationen


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