Regressmanagement für Private Krankenversicherungen (PKV)
Unsere Kanzlei arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich für private Krankenversicherer. Ähnlich der Unterstützung im SVT-Regress setzen wir übergegangene und übergehende Ansprüche auf Grundlage des § 86 VVG durch. Einen Schwerpunkt bildet hier unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts.
In Deutschland gibt es ca. 9 Mio Menschen, die eine private Krankenvollversicherung unterhalten und dafür pro Jahr etwa 33 Mrd EUR für ihren Versicherungsschutz ausgeben.
Unsere Leistungen
Wir helfen Ihnen, vorhandenes Potential auszuschöpfen.
Auffinden von Schadensfällen
Die Leistung unserer Kanzlei setzt jedoch zeitlich früher ein: wir unterstützen sie bereits beim Auffinden von Schadensfällen aus ihren Leistungsabrechnungen.
Einrichten von Prozessen
Im Anschluss helfen wir bei der Einrichtung von Prozessen zur erfolgreichen Bearbeitung von Drittschadensregressen. Dabei helfen uns Auswertungen aus vielen Jahren Erfahrung. So können wir Potential belastbar ermitteln und darstellen.
Honorar
In dem Bereich der außergerichtlichen Beratung und Vertretung schließen wir Honorarvereinbarungen, die die wirtschaftlichen Risiken beim Mandanten stark beschränken. Näheres dazu erklären wir gerne unter Präsentation von Daten und Prozessen in einem persönlichen Gespräch.
Kontakt
Für mehr Informationen oder ein unverbindliches Beratungsgespräch kontaktieren Sie uns gerne hier.