Personenschadenrecht


Stirbt ein Mensch infolge eines Schadensereignisses oder wird er schwer verletzt, sind die Hinterbliebenen oder das Opfer selbst häufig nicht in der Lage, ihre Ansprüche geltend zu machen. Nicht selten fällt es aufgrund weitreichender Wirkungen des Ereignisses bereits schwer, die Geschehnisse, die zum Schadensereignis führten, so neutral wie möglich zu verarbeiten und zu schildern.

In dieser Situation brauchen Sie Berater mit viel Erfahrung und Kompetenz bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Die Regulierung des Schadens kann diesen natürlich niemals ungeschehen machen. Allerdings kann gerade die Lebenssituation von Pflegebedürftigen oder Hinterbliebenen durch Geldleistungen erheblich aufgewertet werden.

Wir bringen unser Know-How aus einer Vielzahl von bundesweit geführten Rechtsstreitigkeiten mit, die aus den verschiedensten Bereichen des Haftungsrechts stammen.

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