Die frühzeitige Nachlassplanung ist Teil der unternehmerischen Verantwortung. Die gesetzliche Erbfolge bietet im Bereich der Unternehmensnachfolge oftmals keine befriedigende Lösung.
Durch unsere auf die Bedürfnisse des Erblassers und dessen Familie abgestimmte Nachfolgeplanung kann Streit unter den Erben rechtzeitig vermieden werden. Hier sind nicht nur die Regelungen des Erb- und Gesellschaftsrechts von Relevanz, unabdingbar ist darüber hinaus die Prüfung steuerrechtlicher Konsequenzen.
Auch in übrigen erbrechtlichen Fragestellung sind wir sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich tätig.