Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei. Durch die über die Jahre gewachsene Vertretung einer Vielzahl von Sozialversicherungsträgern und privaten Krankenkassen liegt der Schwerpunkt unser Tätigkeit in der Bearbeitung von Personenschäden.
Nachdem das Arzthaftungsrecht hierbei eine immer größere Bedeutung bekam, entwickelte sich die weitere Spezialisierung auf das Medizinrecht, die nunmehr weit über das Haftungsrecht hinausgeht.
So arbeiten mittlerweile alle Anwälte unserer Kanzlei im Bereich des Medizinrechts bzw. auf Rechtsgebieten, die das Medizinrecht berühren. Dazu gehört insbesondere das Arztstrafrecht, das Gesellschaftsrecht sowie das Arbeitsrecht.
Zudem sind wir beratend im Erb- und Steuerrecht tätig. Hierbei handelt es sich gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, um höchstrelevante und gerne verdrängte Problembereiche.
Durch die regelmäßige Teilnahme an Seminaren und anderen fortbildenden Veranstaltungen bieten wir Ihnen eine spezialisierte Rechtsvertretung auf hohem Niveau.